Ansprechpartner: Fachanwältin Lehnhoff
Herzlich Willkommen bei Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht der Anwaltskanzlei Lehnhoff & Finger. Seit 1958 beraten und vertreten wir in Duisburg unsere Mandanten, mit dem Ziel einer verständlichen und erfolgreichen Rechtsberatung. Im Fachgebiet Familienrecht konnten wir Frau Dörthe Lehnhoff für unsere Kanzlei in Duisburg gewinnen. Sie ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht tätig und neben weiteren
anwaltlichen Sachgebieten auf das Fach Familienrecht spezialisiert. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein ist Sie damit eine kompetente Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen. Im Einzelnen umfasst Ihr Fachgebiet im Familienrecht:
- Ausarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen
- Trennung oder Ehescheidung
- Fragen des Unterhalts
- Vermögensauseinandersetzungen
- Zugewinnausgleich / Gütertrennung
- Regelung der elterlichen Sorge und Umgangsrecht
- Anfechtung der Vaterschaft; Fragen der Adoption
Das Familienrecht ist in Deutschland besonders komplex und es ist ratsam, die profunden Kenntnisse eines Rechtsanwalts zu nutzen, der zugleich als Fachanwalt für Familienrecht eine besondere Kompetenz auf diesem Gebiet besitzt.
Selbst wenn der Gedanke vor der Ehe etwas befremdlich ist: Im Idealfall suchen Sie unseren Rat als Rechtsanwalt schon vor der Eheschließung und beugen mit einem Ehevertrag gerichtlichen Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung vor. Dieser kann im Übrigen auch noch während der Ehe angefertigt werden. Mit sorgsamer Umsicht, zum Wohle beider Parteien, zeigt Ihnen Frau Lehnhoff die rechtlichen Möglichkeiten bei der Ausarbeitung von Eheverträgen aber auch bei Scheidungsvereinbarungen. Sie vertritt Sie im Streitfall u.a. bei Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, wenn eine Partei sich in Vermögensfragen uneinsichtig zeigt und, wenn Kinder betroffen sind, zu allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes. Dabei berücksichtigt Frau Lehnhoff neben den rechtlichen und finanziellen Aspekten auch immer die menschlichen Interessen Ihrer Mandanten.
Durch Ihre langjährige Erfahrung und Ihr Fachwissen kennt Sie, die zum Teil emotional sehr belastende Situation einer nicht einvernehmlichen Trennung und eines drohenden Streites um Sorgerecht und/oder Unterhaltsansprüche. Die Partner bleiben oft nicht sachlich oder eine Partei
gibt vorschnell nach. Vereinbarungen können unwirksame Klauseln enthalten, die vor Gericht kein Bestand haben. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die damit verbundenen seelischen Belastungen sind oft vermeidbar. Gerne berät Frau Lehnhoff Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht deshalb zu den Möglichkeiten einer vernünftigen und tragfähigen außergerichtlichen Vereinbarung. Ist diese nicht möglich, setzt Sie Ihre ganze Kompetenz ein, um die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen und Sie vor Gericht durchzusetzen – wenn nötig, durch alle Instanzen. Ziel ist es jedoch, die Belastung und die Kosten für Sie als Mandaten, durch eine gründliche und realistische Einschätzung des „Machbaren“, gering zu halten. Dies schulden wir dem guten Ruf unserer Kanzlei.
Setzen Sie sich gerne mit unserer Anwaltskanzlei oder mit Frau Lehnhoff in Verbindung. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihr Anliegen und die Zielsetzung feststellen und Sie somit individuell über die weitere Vorgehensweise beraten.
Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Informationen zum Thema Familienrecht