Ansprechpartner: Rechtsanwalt Lehnhoff

Herzlich Willkommen bei der Anwaltskanzlei Lehnhoff & Finger, ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Duisburg.
Seit 1958 im Duisburger Wasserviertel gelegen, beraten und vertreten wir unsere Mandanten erfolgreich in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Rechtsanwalt Jochen Lehnhoff ist innerhalb unserer Kanzlei, neben anderen Rechtsgebieten, auf das Fachgebiet Arbeitsrecht spezialisiert. Seine profunden Kenntnisse und seine langjährige Erfahrung tragen dazu bei, Ihre Interessen in Verhandlungen oder vor Gericht mit Sachverstand zu vertreten und Ihre Ziele effektiv zu erreichen. Ausführliche Vorgespräche über die genauen Hintergründe Ihres Falls sind dabei für uns selbstverständlich. Herr Lehnhoff nutzt, wenn gewünscht, die Möglichkeiten, auch außergerichtlich Gespräche mit den Beteiligten zu führen. Er kann auf eine Vielzahl von Mandaten zurückblicken, in denen er eine Einigung zur Zufriedenheit des Klienten herbeiführte, ohne Auseinandersetzung, Ärger und Kosten vor Gericht.
Wir werden in folgenden Bereichen arbeitsrechtlich für Sie tätig:

  • Kündigung / Änderungskündigung / Versetzung
  • Aufhebungsverträge / Abfindungsregelungen
  • Durchsetzung von Rechtspositionen (Gehalt / Überstundenvergütung / Tantieme usw.)
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen

Schon im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses, beim Abschluss des Arbeitsvertrages, kann die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt sinnvoll sein. Dieser prüft, ob es Bedingungen gibt, die Ihren Vorstellungen zuwiderlaufen und sich hinterher als nachteilig herausstellen. Besteht das Arbeitsverhältnis bereits und gibt es Streit mit dem Arbeitgeber, ist ebenfalls vorausschauendes Handeln gefragt: Suchen Sie uns z.B. bereits bei der ersten Abmahnung auf, bevor also „das Kind in den Brunnen fällt“. Das Gleiche empfiehlt sich bei einer drohenden Kündigung oder Versetzung. Ist die Kündigung schon ausgesprochen, so gilt eine 3-wöchige Frist für die Kündigungsschutzklage. Sind die Kündigungsgründe aber vor Gericht haltbar? In jedem Fall gilt: Bevor Sie eine Kündigung, Versetzung oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie uns in unserer Kanzlei in Duisburg besuchen. Wir beraten Sie fair über Ihre Möglichkeiten und den damit verbundenen Erfolgsaussichten.

Auch die Behandlung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber erfordert Fingerspitzengefühl. Vor allem wenn das Arbeitsverhältnis bestehen bleiben soll, kann eine außergerichtliche Einigung die Belastung des Verhältnisses zwischen den Parteien reduzieren.

Geht es um die Durchsetzung von Rechtsansprüchen z.B. das Ausstellen eines ordentlichen Zeugnisses oder bei Gehalts- oder Vergütungsansprüchen nach dem Ausscheiden, so ist Herr Lehnhoff bis zur letzten Instanz an Ihrer Seite und klagt Ihr gutes Recht ein.

Das Thema des Arbeitszeugnisses ist dabei ein Besonderes. Im Laufe der Jahre hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die sich immer mehr als „Geheimsprache“ entpuppte. Codes, Auslassung von Daten oder überschwängliches Lob sind nur einige Beispiele. Diese machen es selbst vorgebildeten Arbeitnehmern oft schwer, die tatsächliche Güte ihres Zeugnisses zu beurteilen. Wir prüfen für Sie, ob solche versteckten Botschaften Ihr Recht auf ein gutes Zeugnis unterlaufen.

Setzen Sie sich gerne bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit unserer Kanzlei in Duisburg in Verbindung. Bei einem Gespräch mit Herrn Lehnhoff wird dieser Ihr Anliegen klären und Sie kompetent und fair über die bestmögliche Vorgehensweise beraten.

Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht umfasst Fragen im Zusammenhang mit z.B. der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Abfindungen, Gehaltsansprüchen, Überstunden oder Urlaubsansprüchen.

Darüber hinaus beschäftigt sich das Arbeitsrecht aber auch mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebs-, Personalräten oder Gewerkschaften im Rahmen von betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertraglichen Auseinandersetzungen oder z.B. der Erstellung von Sozialplänen.

Kündigung

Häufigster Gesprächsstoff ist sicherlich das Thema Kündigung. Die ausgesprochenen Kündigungsgründe sind vielfältig und vor Gericht häufig nicht haltbar. Das Kündigungsschutzgesetz beschränkt diese nämlich auf sozial gerechtfertigte Kündigungen.
Hierbei gibt es im Grunde nur 3 Kündigungsgründe:

Personenbedingte Kündigung

Bei der personenbedingten Kündigung trifft den Arbeitnehmer kein Verschulden. Er kann die Arbeit nicht mehr ausführen und darf deshalb entlassen werden. Meistens geschieht dies aufgrund von langanhaltenden Erkrankungen oder häufigen Kurzerkrankungen. Dazu gehört auch die Alkoholkrankheit.

Verhaltensbedingte Kündigung

Die verhaltensbedingte Kündigung ist zulässig, wenn ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers wiederholt auftritt und eine Weiterbeschäftigung deshalb unzumutbar ist. Häufiges Zuspätkommen, eigenmächtiger Urlaubsantritt oder „Blaumachen“ können hier Gründe sein. Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur in gravierenden Fällen möglich. In der Regel muss eine Abmahnung vorausgegangen sein.

Betrieblich bedingte Kündigung

Betrieblich bedingt ist eine Kündigung, wenn die Unternehmensführung aufgrund von z.B. Umsatzeinbußen entlassen muss. Auch Umstrukturierung kann ein Grund sein. Gericht und Anwälte prüfen in dem Fall, ob es sich um Willkür handelt oder ob die betrieblichen Erfordernisse tatsächlich vorhanden sind.

Sind Sie von einer betrieblich bedingten Kündigung betroffen, so findet die Sozialauswahl Berücksichtigung. Bei vergleichbaren Arbeitnehmern sollen diejenigen entlassen werden, die am wenigsten von einer Kündigung betroffen sind.

Dabei gelten die Kriterien:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • bestehende Unterhaltspflichten
  • und möglicherweise
  • vorliegende Schwerbehinderung

Arbeitsvertrag

Unternehmen sichern sich heutzutage vertraglich immer besser ab. Der Einsatz in anderen Tätigkeitsbereichen wird im Arbeitsvertrag gerne offen und flexibel gehalten. Die Bezahlung von Überstunden kann ausgeschlossen oder begrenzt werden. Mit einer Formulierung wie: „Überstunden können mit freien Tagen abgegolten werden, wenn die betrieblichen Belange dies zulassen“ gibt es keine Garantie, das dies jemals der Fall sein wird.

Es kann auch eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bestehen, die z.B. im Zusammenhang mit der Probezeit förmlich „eingeschmuggelt“ wird. Bei dieser Formulierung endet das Arbeitsverhältnis mit der Probezeit, wenn es nicht vorher explizit zu einem Dauerarbeitsverhältnis gemacht wurde. Eine anwaltliche Überprüfung des Arbeitsvertrages kann somit sinnvoll sein.

Arbeitszeugnis

Sobald der Arbeitgeber ihre fachliche Qualifikation einschätzen kann, haben Sie ein Recht auf ein qualifiziertes, ausführliches Zeugnis. Es gibt keine gesetzliche Regelung hierzu, jedoch sind laut Rechtsprechung wenige Wochen als ausreichend anzusehen. Der Arbeitgeber hat nach dem Bundesarbeitsgericht ein wahrheitsgemäßes Zeugnis zu erstellen, welches jedoch ebenfalls wohlwollend ist und den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht hindert.

Über die Pflicht zur wohlwollenden Beurteilung wird dann oft vor Gericht gestritten. Die versteckte Kodierung der Zeugnissprache oder verbotene Inhalte können dazu führen, dass der Empfänger eine Berichtigung wünscht. 

Kündigungsgründe gehören z.B. nicht ins Zeugnis. Doch oft sieht nur der Anwalt für Arbeitsrecht, ob das Zeugnis schlechter ausfällt als es sich liest. Die verlangte Berichtigung sollte dann auch so formuliert sein, das man sich kein „Eigentor“ schießt. In jedem Fall sollte die Berichtigung schriftlich und mit Fristsetzung erfolgen. Angemessen ist eine Frist von zwei bis drei Wochen.

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Lehnhoff

Arzthaftung – wenn der behandelnde Arzt einen entscheidenden Fehler gemacht hat

Das Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sehr schnell an Bedeutung gewonnen hat. Ein Grund dafür ist, dass viele Patienten den behandelnden Ärzten nicht mehr den Vertrauensvorschuss schenken wie noch vor 20 Jahren. Der moderne Patient akzeptiert es nicht kommentarlos, das Objekt eines Behandlers zu sein.

Er möchte aktiv an seiner Therapie teilnehmen und mitentscheiden – schließlich geht es um seine Gesundheit und sein Leben. Ein anderer Grund für die steigende Zahl von juristischen Verfahren gegen Ärzte sind die Sparbestrebungen im Gesundheitswesen. Eine optimale Versorgung und
Behandlung der Patienten ist dadurch oft nicht möglich. So fallen bei Kassenpatienten bisweilen notwendige ärztliche Leistungen den Einsparungen zum Opfer. Weil die Ärzte durch die Gesundheitsreformen weniger verdienen, lassen manche von ihnen den Patienten nur noch die
medizinische Hilfe zukommen, die zu ihrem Arztbudget passt. Bei der Behandlung durch Ärzte lassen sich aber auch Fehler nicht ausschließen, schließlich arbeiten hier nur Menschen. Wenn aber ein Patient massiv in seiner Gesundheit geschädigt wird, darf es kein Tabu sein, zumindest auf der finanziellen Seite einen bestmöglichen Ausgleich zu schaffen. Damit kann der Patient entweder eine andere Behandlung anstreben oder sich Hilfen leisten, die ein Leben mit dem Schaden erträglicher machen. Stichworte sind Entschädigung und Schmerzensgeld.

Arzthaftung und Arzthaftungsrecht

Für Patienten ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn nicht sogar unmöglich, die Umstände einer fehlerhaften Behandlung zu erkennen. Meist werden die Missstände erst aufgedeckt, wenn der Patient einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts hinzuzieht. Wenn Sie das Gefühl haben, durch ein vermeidbares ärztliches Versagen geschädigt worden zu sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen und erstreiten notfalls eine angemessene Entschädigung für Sie. Arzthaftung und Arzthaftungsrecht betreffen alle Bereiche von Behandlungsfehlern über Kunstfehler bis zum echten Ärztepfusch. In jedem Fall sind dadurch immer Menschen betroffen, manchmal sogar
ihr Leben. In solchen Situationen, die geprägt sind von Wut oder Verzweiflung, ist ein fundiert beratender Rechtsbeistand Stütze und Hilfe zugleich. Dann lässt es sich leichter ertragen, dass ein möglicher Verursacher der Gesundheitsbeschädigung oft hart und abweisend reagiert oder die
Schädigung gar leugnet. Wir tragen unseren Teil dazu bei, Ihre Ungewissheit zu beseitigen. Wir erklären Ihnen, wie es beruflich und familiär weitergehen kann und wir vertreten Ihre Interessen, notfalls auch vor Gericht. Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Medizinrecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Arzthaftung
  • Behandlungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Kunstfehler
  • Therapiefehler
  • Schönheitsoperationen
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Personenschäden
  • Ständerecht
  • Gutachter

Ansprechpartner: Fachanwalt Lehnhoff

Herzlich Willkommen bei der Anwaltskanzlei Lehnhoff & Finger, ihrem Fachanwalt für Erbrecht in Duisburg. Speziell im Erbrecht treffen Sie mit unserer Kanzlei eine gute und solide Wahl, zur Vertretung Ihrer Interessen.
Rechtsanwalt und Notar a.D Jochen Lehnhoff war der erste Fachanwalt für Erbrecht in Duisburg und wird für seine Kompetenz und Erfahrung in der Region hoch geschätzt. Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im deutschen Anwaltverein ist er sachkundig in allen Facetten des Erbrechts und berät und vertritt Sie gerne als Rechtsanwalt bei erbrechtlichen Fragestellungen oder Konflikten.
Dazu gehören:

  • Allein-/Miterbe, Erbengemeinschaft, Pflichtteil und Vermächtnis
  • Entwurf von Testamenten und Erbverträgen
  • Erbrecht in der Unternehmensnachfolge
  • Erbschaftssteuer
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Internationales Erbrecht

Ein Erbstreit kann zu hohen Kosten führen und die familiäre Situation durch mitunter jahrelange Rechtsstreitigkeiten sehr belasten. Unser Ziel ist es daher, die Vermögensnachfolge möglichst schon vor dem Eintritt des Erbfalls in Ihrem Sinne zu regeln und dadurch eine Absicherung der
Hinterbliebenen zu erreichen, bzw. finanzielle Nachteile zu vermeiden. Auch in der Unternehmensnachfolge ist die rechtzeitige Bestimmung und Regelung der Nachfolge von großer Wichtigkeit. Hierzu gehört auch die Überprüfung und Anpassung der bestehenden Regelungen an
sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen des Erbrechts. Doch auch bei einem plötzlichen, nicht absehbaren Eintritt des Erbfalls oder bei Versäumnis einer klaren Regelung der letztwilligen Verfügung, sind wir als Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Duisburg an Ihrer Seite. In diesen Fällen können wir z.B. den unbegründeten Anspruch Dritter abwehren und Ihre Erbrechte verteidigen. Bei der Komplexität des Rechtsgebietes Erbrecht ist die Beratung durch einen Fachanwalt unbedingt zu empfehlen. Die Fülle der Entscheidungen in der Rechtsprechung zeigen, dass spezielle Kenntnisse und langjährige Erfahrung der Sicherung Ihrer Ansprüche am besten dienen. Herr Lehnhoff ist aufgrund seiner profunden Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und seiner ausgewiesenen praktischen Erfahrung der richtige Gesprächspartner in Angelegenheiten des
Erbrechts. Neben der qualifizierten Rechtsberatung bietet Ihnen Herr Lehnhoff, als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht auch die Beratung im Hinblick auf die steuerlichen Aspekte. So verhindern Sie eine unnötige Reduzierung der Erbmasse über die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen hinaus. Setzen Sie sich gerne mit unserer Kanzlei oder mit Herrn Lehnhoff persönlich in Verbindung. In einem
Gespräch können wir Ihr Anliegen klären und die bestmögliche Vorgehensweise festlegen. Spricht man über das Erben, so hört man oft: „Das gibt bestimmt Streit“. Nicht nur die Frage „Wer erbt?“ sondern auch „Wer erbt wie viel?“ wollen beantwortet werden und sind im Zweifel Gegenstand mancher Diskussion. Auf den ersten Blick scheint das Erben eine einfache Angelegenheit zu sein. Gibt es ein Testament, so wird dieses vollstreckt.
Liegt kein Testament vor, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Im letzteren Fall wird der so genannte Erblasser von seinen Verwandten beerbt, deren Ansprüche gesetzlich detailliert festgelegt sind.
Doch warum im Volksmund Erbe und Streit so eng miteinander verbunden sind, wird deutlich, wenn man die tatsächliche Sachlage betrachtet.

Fehlendes Testament oder Vorsorgevollmacht

Zurzeit besitzen nur rund ein Drittel der Bundesbürger ein Testament. Eine hohe Dunkelziffer besteht zudem bei nicht geprüften, selbst verfassten Schriftstücken, die im Streitfall vor Gericht oft nur eine eingeschränkte Gültigkeit besitzen. Die Stiftung Warentest ermittelte, dass 90% aller
privatschriftlichen Testamente fehlerhaft waren. Häufigster Fehler hierbei ist die Angabe von einzelnen Gegenständen wie Auto, Haus oder ein Aktiendepot. Auf dem Erbschein sind diese Gegenstände jedoch nicht verzeichnet. Es fehlt eine Erbquote, die für das Nachlassgericht nachvollziehbar ist. Im Grunde sollte jeder Erwachsene, nicht erst in hohem Alter, ein Testament besitzen. Wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft besteht und wenn Kinder vorhanden sind, ist ein anwaltlich geprüftes Testament besonders wichtig. Bei Vorhandensein einer Immobilie kann es sonst z.B. zu Schwierigkeiten beim Verkauf des Eigentums kommen, wenn der verbliebene Ehepartner nicht testamentarisch korrekt die gesamte Immobilie erbt. Die Kinder erhalten z.B. einen Rechtsanspruch auf das halbe Vermögen.
Aber auch bei Alleinerziehenden ist Vorsorge zu treffen. Es kann beispielsweise erwünscht sein, den leiblichen Vater nicht zu berücksichtigen. Ob man nun den Lebenspartner, die Kinder oder die Unternehmensnachfolge absichern möchte, „Streit“ entsteht meist, wenn der letzte Wille gar nicht oder nicht rechtlich einwandfrei formuliert ist, eine unerwünschte gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt oder auch die Möglichkeiten der Vorwegnahme des Erbfalles nicht ausgeschöpft wurden und dadurch erhebliche Steuerverluste entstehen. Ein weiterer Fall, welcher zu Streitereien führen kann, ist das Fehlen einer Vorsorgevollmacht: Der Ehepartner ist dann nicht berechtigt den nicht mehr handlungsfähigen Partner zu vertreten. Es ist also angeraten einen Fachanwalt für Erbrecht mit der Ausarbeitung eines individuellen Testaments zu beauftragen. Nur dadurch ist sichergestellt, dass der letzte Wille auch tatsächlich ausgeführt wird.

Erbfolge

Die nächsten Verwandten sind die Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers. Gibt es Söhne oder Töchter zum Zeitpunkt des Erbantritts, so erben diese zu gleichen Anteilen. Bei einem Kind wird dieses automatisch zum Alleinerben. Nur wenn keines der Kinder mehr lebt, diese aber Enkel des
Erblassers hinterlassen, erben die Enkel, wiederum zu gleichen Teilen. Sollten auch diese verstorben sein, geht das Erbe auf die Urenkel über.
Ist der Erblasser kinderlos, so treten die Verwandten der so genannten zweiten Ordnung an Ihre Stelle: Eltern und Geschwister. Dabei geht ein Erbanteil auf die Geschwister dann über, wenn ein oder beide Elternteile des Erblassers verstorben sind. Die Nachkommen der Geschwister erben
entsprechend dann, wenn Ihr erbberechtigtes Elternteil schon verstorben ist. Gibt es diese Verwandten nicht mehr, erhalten die Erben dritter Ordnung, die Großeltern und deren Abkömmlinge das Erbrecht nach demselben Prinzip.
Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, so ist dies testamentarisch zu verfügen. Auch in den Fällen, in welchen die Anteile unterschiedlich groß sein sollen oder besondere Sachgüter, Immobilien oder Verträge bestimmten Personen zugedacht werden sollen, sind die Formulierungen im Testament entsprechend juristisch einwandfrei darzustellen.

Erbrecht des Ehepartners

Ist testamentarisch keine wirksame Vereinbarung niedergelegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und der Ehepartner erhält, neben den Kindern, die Hälfte des Erbes zugesprochen. Häufig wird nicht bedacht, dass bei Kinderlosigkeit, der Ehepartner nicht das gesamte, sondern nur drei Viertel des Erbes erhält. Ob und inwiefern die Eltern, Großeltern oder Geschwister als Miterbe begünstigt werden sollen, ist ebenfalls im letzten Willen zu erklären.

Schenkungen

Grundsätzlich gilt: Erbschaftsteuer ist gleich Schenkungsteuer. Durch systematisches Verschenken unter Beachtung der Freibeträge (zurzeit 400.000 € für Kinder) kann die Steuerlast der Erbschaftssteuer vermindert werden. Diese häufig vereinfachte Annahme hat jedoch
Schönheitsfehler: Das Vertrauen zum Beschenkten sollte z.B. sehr hoch sein, da das Verschenkte tatsächlich weg ist. Damit verbundene Leistungen der Pflege oder des lebenslangen Wohnrechts sollten wiederum auf ihre Wirksamkeit anwaltlich überprüft werden.
Eine Schenkung ist auch nur alle 10 Jahre an die gleiche Person möglich, damit diese Schenkungssteuerfrei bleibt. Verstirbt der Erblasser innerhalb dieser 10 Jahre, kommt die Schenkung doch noch zur Anrechnung auf die Erbschaftssteuer.
Zu einer guten Beratung gehören deshalb auch die mit dem Erbrecht verbundenen steuerlichen Aspekte. Vor allem ist es jedoch die individuelle und „wasserdichte“ Formulierung des Testaments, welche die Hinterbliebenen vor Überraschungen schützt.

Anfechtung der Erbschaft

Soll ein Testament mit anwaltlicher Hilfe angefochten werden, so gilt es schnell, innerhalb der gesetzlichen 6-wöchigen Frist zu handeln. Die Annahme aber auch die Ausschlagung der Erbschaft kann nur innerhalb dieses Zeitraums nach Kenntniserlangung der Anfechtungsgründe stattfinden. Häufiger Fall ist z.B. die Überschuldung, die vorher nicht ersichtlich war. Aber auch wenn gezeigt werden kann, dass der Erblasser seine Willenserklärung inhaltlich anders gemeint hat oder dies gar nicht erklären wollte, er sich also geirrt hat, kann eine Anfechtung sinnvoll sein.

Ansprechpartner: Fachanwältin Lehnhoff

Herzlich Willkommen bei Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht der Anwaltskanzlei Lehnhoff & Finger. Seit 1958 beraten und vertreten wir in Duisburg unsere Mandanten, mit dem Ziel einer verständlichen und erfolgreichen Rechtsberatung. Im Fachgebiet Familienrecht konnten wir Frau Dörthe Lehnhoff für unsere Kanzlei in Duisburg gewinnen. Sie ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht tätig und neben weiteren
anwaltlichen Sachgebieten auf das Fach Familienrecht spezialisiert. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein ist Sie damit eine kompetente Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen. Im Einzelnen umfasst Ihr Fachgebiet im Familienrecht:

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen
  • Trennung oder Ehescheidung
  • Fragen des Unterhalts
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Zugewinnausgleich / Gütertrennung
  • Regelung der elterlichen Sorge und Umgangsrecht
  • Anfechtung der Vaterschaft; Fragen der Adoption

Das Familienrecht ist in Deutschland besonders komplex und es ist ratsam, die profunden Kenntnisse eines Rechtsanwalts zu nutzen, der zugleich als Fachanwalt für Familienrecht eine besondere Kompetenz auf diesem Gebiet besitzt.

Selbst wenn der Gedanke vor der Ehe etwas befremdlich ist: Im Idealfall suchen Sie unseren Rat als Rechtsanwalt schon vor der Eheschließung und beugen mit einem Ehevertrag gerichtlichen Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung vor. Dieser kann im Übrigen auch noch während der Ehe angefertigt werden. Mit sorgsamer Umsicht, zum Wohle beider Parteien, zeigt Ihnen Frau Lehnhoff die rechtlichen Möglichkeiten bei der Ausarbeitung von Eheverträgen aber auch bei Scheidungsvereinbarungen. Sie vertritt Sie im Streitfall u.a. bei Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, wenn eine Partei sich in Vermögensfragen uneinsichtig zeigt und, wenn Kinder betroffen sind, zu allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes. Dabei berücksichtigt Frau Lehnhoff neben den rechtlichen und finanziellen Aspekten auch immer die menschlichen Interessen Ihrer Mandanten.

Durch Ihre langjährige Erfahrung und Ihr Fachwissen kennt Sie, die zum Teil emotional sehr belastende Situation einer nicht einvernehmlichen Trennung und eines drohenden Streites um Sorgerecht und/oder Unterhaltsansprüche. Die Partner bleiben oft nicht sachlich oder eine Partei
gibt vorschnell nach. Vereinbarungen können unwirksame Klauseln enthalten, die vor Gericht kein Bestand haben. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die damit verbundenen seelischen Belastungen sind oft vermeidbar. Gerne berät Frau Lehnhoff Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht deshalb zu den Möglichkeiten einer vernünftigen und tragfähigen außergerichtlichen Vereinbarung. Ist diese nicht möglich, setzt Sie Ihre ganze Kompetenz ein, um die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen und Sie vor Gericht durchzusetzen – wenn nötig, durch alle Instanzen. Ziel ist es jedoch, die Belastung und die Kosten für Sie als Mandaten, durch eine gründliche und realistische Einschätzung des „Machbaren“, gering zu halten. Dies schulden wir dem guten Ruf unserer Kanzlei.

Setzen Sie sich gerne mit unserer Anwaltskanzlei oder mit Frau Lehnhoff in Verbindung. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihr Anliegen und die Zielsetzung feststellen und Sie somit individuell über die weitere Vorgehensweise beraten.

Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Informationen zum Thema Familienrecht

Zum 01.01.2008 ist das Unterhaltsrecht mit dem Ziel reformiert worden, die Eigenverantwortung der Ehepartner nach der Trennung zu stärken. Nur wenn ein Ehegatte außer Stande ist für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, hat er damit Anspruch auf Unterhalt.

Eine deutliche Veränderung hat mit der Reform auch der § 1570 BGB erfahren. In diesem Paragrafen wird die Zeit geregelt, in welcher ein Ehegatte Unterhalt wegen der Betreuung der Kinder verlangen kann. Während bisher der kinderbetreuende Elternteil z.B. bis zur Vollendung des achten
Lebensjahres überhaupt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen brauchte, gilt heute ein so genannter „Basisunterhalt“ in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Danach sind eine Prüfung der Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Dies
bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der betreuende Elternteil dann einer Vollerwerbstätigkeit nachzugehen hat. Die Rechtsprechung orientiert sich dabei an der Leitlinie, dass eine volle Erwerbstätigkeit bis zur Beendigung der Grundschulzeit in der Regel nicht erwartet werden
kann. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nach der Grundschule, bei entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten, erwartet werden kann, dass eine Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeübt wird. Natürlich gilt es in diesen Fällen, im Zweifel mit anwaltlicher Hilfe, die Zumutbarkeit der Tätigkeit
beispielsweise aufgrund des hohen Alters oder der Ausbildung, aber auch die Belange der Kinder zu prüfen. Häufig ist z.B. eine Tätigkeit über die Teilzeit hinaus eben nicht möglich. Einen noch höheren Stellenwert erlangt damit die Vorsorge, in einer Unterhaltsregelung, im Ehevertrag.

Kinder sind im Falle einer Trennung häufig die Leidtragenden. Eltern versuchen gerade im Sorge- und Umgangsrecht häufig Einfluss auf Ihre Nachkommen zu nehmen. Das geht bis zum Wunsch hin, ein Elternteil vollständig vom Umgang mit dem Kind abzuschirmen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2005, dass ein vollständiger Umgangsausschluss, in diesem Fall des Vaters, die Rechts des Vaters verletzt, wenn nicht die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs in Betracht gezogen wurde. Das Kind hatte erklärt, das es den Vater nicht mehr sehen wolle. Es gilt jedoch zu prüfen ob der Kindeswille auch mit dem Kindeswohl in Einklang steht. Dazu gehört die Untersuchung der Gründe für die ablehnende Haltung des Kindes. Oftmals ist nämlich der Kindeswille stark von der Mutter beeinflusst – und damit müssen sich Väter nicht abfinden. Hier kann die Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens helfen.

Scheidung ohne Trennungsjahr

Der Gesetzgeber sieht die Einhaltung eines Trennungsjahrs vor. Doch es gibt Gründe, die zu einer „Härtefallscheidung“ ohne Trennungsjahr führen können. Die Anwendung von Gewalt ist dabei sicherlich jedem als ausreichender Grund bekannt. Auch Alkoholmissbrauch und mehrfaches
Scheitern oder Verweigern einer Entziehungskur stellen in der Regel eine unzumutbare Härte dar. Gleiches gilt, wenn der Familienunterhalt vertrunken wird. Ehebrecherische Beziehungen, die längere Zeit andauern, vor allem wenn Sie in der ehelichen Wohnung stattfinden oder schwerste Beleidigungen und Drohungen, vor allem in Anwesenheit der Kinder, können ebenfalls zu einer Härtefallscheidung führen. In der Regel ist die Gerichtsbarkeit aber streng mit den Kriterien und es besteht immer eine Beweispflicht zu Lasten des Klagenden. Bei der Verletzung der ehelichen Treue gibt es dabei Urteile in beide Richtungen. Wie oben erwähnt ist ein längeres Andauern der Affäre erforderlich, die Zeitdauer ist jedoch nicht eindeutig definiert. Ebenso strittig sind Fälle, in denen die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehepartner verletzt werden. Folgende Gründe haben wenig Chancen zu einer Scheidung ohne Trennungsjahr zu führen: Wiederholte Aushäusigkeit, Nachlässige Haushaltsführung, ständig grundlose Eifersuchtsszenen. Der Fachanwalt kennt die aktuelle Rechtsprechung und hilft Ihnen, mit einer realistischen Einschätzung Ihrer Chancen bei allen Fragen rund um das Familienrecht.

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Gesellschaftsrecht – Das Recht des Kaufmanns – eine Sonderform des Zivilrechts

Der Kauf ist eine typische Vertragsangelegenheit des Zivilrechts nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sobald jedoch einer der beiden beteiligten Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist, kommen ggf. auch rechtliche Normen des „Sonderprivatrechts für Kaufleute“, wie das Handelsrecht auch oft umschrieben wird, zum Einsatz. Häufig wird das Handelsrecht daher auch als Kaufmannsrecht bezeichnet, weil es historisch und dogmatisch auf dem Begriff des Kaufmanns (§§ 1 bis 6 HGB) aufbaut. Heute umfasst es jedoch auch andere Rechtssubjekte als solche mit einer Kaufmannseigenschaft nach dem HGB. Das Handelsrecht steht nicht losgelöst als eigenes Recht in unserer Rechtsordnung. Es enthält vielmehr ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, die in der Regel auf dem BGB
aufsetzen. Die Vorschriften des BGB gelten für Kaufleute nur zweitrangig. Die entsprechenden Gesetzesnormen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs. Eine Erweiterung in Richtung
Eigenverantwortung des Handelnden im HGB sind beispielsweise Vertragsstrafen oder die Formfreiheit bei bestimmten Rechtsgeschäften. Daneben gibt es Vorschriften, die beispielsweise eine entgeltliche Handlung selbst dann begründen, wenn es keine besondere Vereinbarung darüber gab. Auch überlieferte Handelsbräuche sind gesondert geregelt und gelten bis heute. Unter anderem in diesen Bereichen unterstützen wir Sie im Handelsrecht:

  • Handelsfirma
  • Kaufmann
  • Handelskauf
  • Prokura, Handlungsvollmacht und Scheinvollmacht
  • Kommissionsgeschäft
  • Frachtgeschäft
  • Speditionsgeschäft
  • Lagergeschäft
  • Handelsregister und Rechtsscheinhaftung
  • Handelsvertreter
  • AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Versicherungsvertrag
  • Rechnungslegung/Bilanzrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Lehnhoff

Mediation, abgeleitet aus dem lateinischen für „Vermittlung“, ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten neutralen Person, dem sogenannten Mediator, zu einer gemeinsamen
Lösung ihres Konflikts in Form einer Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Wichtig ist, dass der Mediator bei dem Mediationsverfahren keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts trifft, sondern lediglich für den Ablauf des Verfahren verantwortlich ist. Der Ausgang des Mediationsverfahrens soll somit alleine von den Konfliktparteien bestimmt werden.
Die anwaltliche Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Klärung von Konflikten. Hierbei ist es Aufgabe des Rechtsanwalts, den streitenden Parteien als außenstehender und unparteiischer Dritter zu helfen, zu einer gemeinsamen Lösung des Konflikts zu finden. Hierbei
kann der Rechtsanwalt als Mediator auch in fachlichen Fragen zur Seite stehen, wobei auch hierbei die Unparteilichkeit des Mediators gewahrt bleibt. Die folgenden Chancen und Vorteile hat ein Mediationsverfahren:

  • In der Mediation gibt es keine Verlierer.
  • Die Mediation eröffnet neue Blickwinkel und hat hierdurch nachhaltige Wirkungen.
  • In der Mediation werden Konflikte interessengerecht und zukunftsgerichtet gelöst.
  • Auch bei der Mediation handelt es sich um ein vertrauliches Verfahren.
  • Die Mediation bietet neue Möglichkeiten der Kommunikation.
  • Die Mediation lässt den Parteien ihre Eigenverantwortlichkeit.
  • Eine Mediation bringt Zeitgewinn und Kostenersparnis.

Eine Mediation ist nicht immer sinnvoll. Lediglich dann, wenn alle Beteiligte des Konflikts bereit sind, gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, bietet sich eine Mediation an.Insbesondere dann, wenn auf lange Sicht persönliche oder geschäftliche Beziehungen erhalten
bleiben sollen ist eine Mediation – im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem die Fronten dann meist bereits verhärtet sind – sehr empfehlenswert. Wesentliche Anwendungsfelder der Mediation und Tätigkeiten des Rechtsanwalts als Mediator sind Konflikte:

  • in oder zwischen Unternehmen/Organisationen
  • zwischen Unternehmen und Kunden
  • im Arbeitsleben
  • im öffentlichen und privaten Baurecht
  • in Erbschaftsangelegenheiten
  • in der Unternehmensnachfolge
  • im Miet- und Nachbarschaftsbereich
  • im Umwelt- und Planungsrecht
  • im öffentlichen Bereich/Schule/Verwaltung
  • in Familien

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Lehnhoff

Die Miete, insbesondere von Wohnraum und Geschäftsräumen, bietet immer wieder Anlass für sehr viele Streitigkeiten, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen. Dann können Sie sicher sein, dass Sie sich richtig verhalten. Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter. So ist es für den Mieter beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist eine Miete zu kürzen. Eine andere häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen, wenn ein Nachmieter gestellt wird. Oder: Welche Rechte leiten sich aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abgerechnet?

Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen?
Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten – gerichtlichen oder außergerichtlichen.
Wichtige Themen rund ums Mietverhältnis:

  • Mietvertrag – Gestaltung und Beratung
  • Mieterhöhung
  • Mängel an der Mietsache
  • Nebenkostenabrechnung
  • Betriebskosten
  • Kündigung
  • Nachmieter

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Lehnhoff

Das Sozialrecht ist eigentlich kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Sehr häufig geht es in diesem Bereich um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Darüber hinaus reichen die vielfältigen Vernetzungen über Familienrecht mit Unterhaltsrecht und
das Erbrecht bis zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht. Geht es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten. Das Sozialrecht ist damit ein Rechtsgebiet, das mehr noch als viele andere einem ständigen Wandel unterliegt. Dementsprechend muss sich jeder Rechtsanwalt, der seine Mandanten bestmöglich beraten will, in diesem Rechtsgebiet regelmäßig fortbilden und seinen Wissensstand aktualisieren. Die vielfältigen Abhängigkeiten zu kennen, ist das Angebot unserer Kanzlei. Hier einige Beispiele für Leistungen der Kanzlei:

  • Wir beraten Sie über angemessene Rechtsmittel
  • Wir prüfen Leistungsansprüche (Tatbestandsvoraussetzungen)
  • Wir überprüfen Verfahrensabläufe (Anhörungen, pflichtgemäßes Ermessen)
  • Wir klären den Eintritt von Versicherungsfall oder Versorgungsfall
  • Wir prüfen die Zulässigkeit von Pfändungen oder Rückerstattungen
  • Wir bewerten Ansprüche gegen Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen
  • Wir setzen Ihren Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses durch

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsminderungsrente)
  • Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
  • Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Rehabilitation
  • Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Arbeitslosengeld (I und II)
  • Sozialhilfe
  • Hartz IV
  • Verwaltungsverfahren
  • Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Elterngeld
  • Kindergeld

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Lehnhoff

Wirtschaftsrecht – Beratung, wenn es ums Geld geht

Wirtschafts- und Bankrecht sowie Sanierungsberatung für Unternehmen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die rechtliche Bewertung und Beratung in diesen Fragen ist ein besonders wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Allein die zunehmende Regelungsvielfalt verursacht einen hohen Bedarf an entsprechenden Beratungsleistungen. Unsere Kanzlei betreut Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit fundierter und
themenübergreifender Beratung. Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Ein Teil unserer Leistungen ist die umfassende unternehmens- und gesellschaftsrechtliche Beratung zu den gebräuchlichen Gesellschaftsformen.

Allein die individuellen Anforderungen unserer Mandanten bestimmen Art und Umfang der Beratung – von der Unternehmensgründung, Gestaltung und Umwandlung über Umstrukturierung und Übertragung bis hin zu Kooperationen und Fusionen.
Wir betreuen unsere Mandanten schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:

  • Gesellschaftsrecht
  • Kooperationen
  • Fusionen
  • Bilanzrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerrecht
  • Bankrecht
  • Versicherungsrecht
  • Strafrechtliche Risiken
  • Umweltdelikte
  • Urheberrecht

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Verkehrsrecht – oft eine brisante Angelegenheit

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung. Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern. Fordern Sie Ihr gutes Recht ein
Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen
Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen. Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Schadensersatzforderung
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Geschwindigkeitsverstöße
    • Abstandsdelikte
    • Rotlichtverstöße
    • Fahrzeugmängel
    • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
    • Alkoholfahrt
    • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Verkehrsstrafrecht
    • Unfallflucht
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Nötigung
    • Eingriff in den Straßenverkehr
    • Körperverletzung
    • Trunkenheit
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    • Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)