Testamentsvollstreckung

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Testamentsvollstreckung – Sicherheit und Klarheit für Ihre Nachfolgeplanung

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dient dazu, den letzten Willen des Erblassers rechtssicher umzusetzen und die Erben in einer emotional und organisatorisch schwierigen Situation zu entlasten.
Sie ist besonders empfehlenswert, wenn der Nachlass komplex ist, mehrere Erben beteiligt sind oder besondere Anordnungen – etwa Vermächtnisse oder Auflagen – zu beachten sind.

Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser durch Testament oder Erbvertrag bestimmt. Seine Aufgaben umfassen insbesondere:

  • die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses,
  • die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten,
  • die Auseinandersetzung und Verteilung zwischen den Erben,
  • die Umsetzung von Vermächtnissen und Auflagen,
  • sowie die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.

Das Amt des Testamentsvollstreckers wird treuhänderisch ausgeübt. Der Erblasser kann den Umfang der Befugnisse individuell festlegen; fehlt eine genaue Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 2203 ff. BGB. Eine behördliche Kontrolle durch das Nachlassgericht erfolgt grundsätzlich nicht, die Ernennung wird jedoch im Erbschein vermerkt.
Das Amt endet in der Regel mit der Erfüllung des Auftrags, durch Zeitablauf oder den Tod des Testamentsvollstreckers.

Praxisbeispiele:

  • In Erbengemeinschaften verhindert die Testamentsvollstreckung Streit über Immobilien, Vermögenswerte oder Verteilungen, da die Abwicklung neutral erfolgt.
  • Bei minderjährigen Erben sorgt sie dafür, dass nicht allein der gesetzliche Vertreter über den Nachlass verfügt.
  • In Unternehmensnachfolgen kann sie den Fortbestand des Betriebs sichern und eine geordnete Übergabe gewährleisten.

Die Testamentsvollstreckung ist somit ein wirksames Instrument, um den letzten Willen klar, neutral und effizient umzusetzen.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang eine Testamentsvollstreckung im Rahmen Ihrer Nachfolgeplanung sinnvoll ist.