Testamentsvollstreckung

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Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dient dazu, den letzten Willen des Erblassers rechtssicher umzusetzen und Erben in einer schwierigen Situation zu entlasten. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn der Nachlass komplex ist, mehrere Erben beteiligt sind oder besondere Anordnungen zu beachten sind.

Der Testamentsvollstrecker wird durch Testament oder Erbvertrag eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Verteilung und Auseinandersetzung zwischen den Erben
  • Umsetzung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Wahrung steuerlicher Aspekte

Das Amt wird treuhänderisch ausgeübt. Der Erblasser kann den Umfang der Befugnisse selbst bestimmen; fehlt eine genaue Regelung, greifen die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 2203 ff. BGB). Eine Kontrolle durch das Nachlassgericht findet nicht statt, die Ernennung wird jedoch im Erbschein vermerkt. Das Amt endet in der Regel mit Erfüllung des Auftrags, durch Zeitablauf oder den Tod des Testamentsvollstreckers.

Praxisbeispiele:

  • In Erbengemeinschaften verhindert die Testamentsvollstreckung Streit um Immobilien oder Vermögen, da die Abwicklung neutral erfolgt.
  • Minderjährige Erben werden geschützt, weil nicht der gesetzliche Vertreter allein über den Nachlass verfügt.
  • In Unternehmensnachfolgen sichert die Vollstreckung den Fortbestand des Betriebs.

Setzen Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung – wir prüfen mit Ihnen, ob eine Testamentsvollstreckung in Ihrer Nachfolgeplanung sinnvoll ist.