Ansprechpartner: Fachanwalt Lehnhoff
Herzlich Willkommen bei der Anwaltskanzlei Lehnhoff & Finger, ihrem Fachanwalt für Erbrecht in Duisburg. Speziell im Erbrecht treffen Sie mit unserer Kanzlei eine gute und solide Wahl, zur Vertretung Ihrer Interessen.
Rechtsanwalt und Notar a.D Jochen Lehnhoff war der erste Fachanwalt für Erbrecht in Duisburg und wird für seine Kompetenz und Erfahrung in der Region hoch geschätzt. Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im deutschen Anwaltverein ist er sachkundig in allen Facetten des Erbrechts und berät und vertritt Sie gerne als Rechtsanwalt bei erbrechtlichen Fragestellungen oder Konflikten.
Dazu gehören:
- Allein-/Miterbe, Erbengemeinschaft, Pflichtteil und Vermächtnis
- Entwurf von Testamenten und Erbverträgen
- Erbrecht in der Unternehmensnachfolge
- Erbschaftssteuer
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Internationales Erbrecht
Ein Erbstreit kann zu hohen Kosten führen und die familiäre Situation durch mitunter jahrelange Rechtsstreitigkeiten sehr belasten. Unser Ziel ist es daher, die Vermögensnachfolge möglichst schon vor dem Eintritt des Erbfalls in Ihrem Sinne zu regeln und dadurch eine Absicherung der
Hinterbliebenen zu erreichen, bzw. finanzielle Nachteile zu vermeiden. Auch in der Unternehmensnachfolge ist die rechtzeitige Bestimmung und Regelung der Nachfolge von großer Wichtigkeit. Hierzu gehört auch die Überprüfung und Anpassung der bestehenden Regelungen an
sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen des Erbrechts. Doch auch bei einem plötzlichen, nicht absehbaren Eintritt des Erbfalls oder bei Versäumnis einer klaren Regelung der letztwilligen Verfügung, sind wir als Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Duisburg an Ihrer Seite. In diesen Fällen können wir z.B. den unbegründeten Anspruch Dritter abwehren und Ihre Erbrechte verteidigen. Bei der Komplexität des Rechtsgebietes Erbrecht ist die Beratung durch einen Fachanwalt unbedingt zu empfehlen. Die Fülle der Entscheidungen in der Rechtsprechung zeigen, dass spezielle Kenntnisse und langjährige Erfahrung der Sicherung Ihrer Ansprüche am besten dienen. Herr Lehnhoff ist aufgrund seiner profunden Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und seiner ausgewiesenen praktischen Erfahrung der richtige Gesprächspartner in Angelegenheiten des
Erbrechts. Neben der qualifizierten Rechtsberatung bietet Ihnen Herr Lehnhoff, als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht auch die Beratung im Hinblick auf die steuerlichen Aspekte. So verhindern Sie eine unnötige Reduzierung der Erbmasse über die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen hinaus. Setzen Sie sich gerne mit unserer Kanzlei oder mit Herrn Lehnhoff persönlich in Verbindung. In einem
Gespräch können wir Ihr Anliegen klären und die bestmögliche Vorgehensweise festlegen. Spricht man über das Erben, so hört man oft: „Das gibt bestimmt Streit“. Nicht nur die Frage „Wer erbt?“ sondern auch „Wer erbt wie viel?“ wollen beantwortet werden und sind im Zweifel Gegenstand mancher Diskussion. Auf den ersten Blick scheint das Erben eine einfache Angelegenheit zu sein. Gibt es ein Testament, so wird dieses vollstreckt.
Liegt kein Testament vor, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Im letzteren Fall wird der so genannte Erblasser von seinen Verwandten beerbt, deren Ansprüche gesetzlich detailliert festgelegt sind.
Doch warum im Volksmund Erbe und Streit so eng miteinander verbunden sind, wird deutlich, wenn man die tatsächliche Sachlage betrachtet.
Fehlendes Testament oder Vorsorgevollmacht
Zurzeit besitzen nur rund ein Drittel der Bundesbürger ein Testament. Eine hohe Dunkelziffer besteht zudem bei nicht geprüften, selbst verfassten Schriftstücken, die im Streitfall vor Gericht oft nur eine eingeschränkte Gültigkeit besitzen. Die Stiftung Warentest ermittelte, dass 90% aller
privatschriftlichen Testamente fehlerhaft waren. Häufigster Fehler hierbei ist die Angabe von einzelnen Gegenständen wie Auto, Haus oder ein Aktiendepot. Auf dem Erbschein sind diese Gegenstände jedoch nicht verzeichnet. Es fehlt eine Erbquote, die für das Nachlassgericht nachvollziehbar ist. Im Grunde sollte jeder Erwachsene, nicht erst in hohem Alter, ein Testament besitzen. Wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft besteht und wenn Kinder vorhanden sind, ist ein anwaltlich geprüftes Testament besonders wichtig. Bei Vorhandensein einer Immobilie kann es sonst z.B. zu Schwierigkeiten beim Verkauf des Eigentums kommen, wenn der verbliebene Ehepartner nicht testamentarisch korrekt die gesamte Immobilie erbt. Die Kinder erhalten z.B. einen Rechtsanspruch auf das halbe Vermögen.
Aber auch bei Alleinerziehenden ist Vorsorge zu treffen. Es kann beispielsweise erwünscht sein, den leiblichen Vater nicht zu berücksichtigen. Ob man nun den Lebenspartner, die Kinder oder die Unternehmensnachfolge absichern möchte, „Streit“ entsteht meist, wenn der letzte Wille gar nicht oder nicht rechtlich einwandfrei formuliert ist, eine unerwünschte gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt oder auch die Möglichkeiten der Vorwegnahme des Erbfalles nicht ausgeschöpft wurden und dadurch erhebliche Steuerverluste entstehen. Ein weiterer Fall, welcher zu Streitereien führen kann, ist das Fehlen einer Vorsorgevollmacht: Der Ehepartner ist dann nicht berechtigt den nicht mehr handlungsfähigen Partner zu vertreten. Es ist also angeraten einen Fachanwalt für Erbrecht mit der Ausarbeitung eines individuellen Testaments zu beauftragen. Nur dadurch ist sichergestellt, dass der letzte Wille auch tatsächlich ausgeführt wird.
Erbfolge
Die nächsten Verwandten sind die Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers. Gibt es Söhne oder Töchter zum Zeitpunkt des Erbantritts, so erben diese zu gleichen Anteilen. Bei einem Kind wird dieses automatisch zum Alleinerben. Nur wenn keines der Kinder mehr lebt, diese aber Enkel des
Erblassers hinterlassen, erben die Enkel, wiederum zu gleichen Teilen. Sollten auch diese verstorben sein, geht das Erbe auf die Urenkel über.
Ist der Erblasser kinderlos, so treten die Verwandten der so genannten zweiten Ordnung an Ihre Stelle: Eltern und Geschwister. Dabei geht ein Erbanteil auf die Geschwister dann über, wenn ein oder beide Elternteile des Erblassers verstorben sind. Die Nachkommen der Geschwister erben
entsprechend dann, wenn Ihr erbberechtigtes Elternteil schon verstorben ist. Gibt es diese Verwandten nicht mehr, erhalten die Erben dritter Ordnung, die Großeltern und deren Abkömmlinge das Erbrecht nach demselben Prinzip.
Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, so ist dies testamentarisch zu verfügen. Auch in den Fällen, in welchen die Anteile unterschiedlich groß sein sollen oder besondere Sachgüter, Immobilien oder Verträge bestimmten Personen zugedacht werden sollen, sind die Formulierungen im Testament entsprechend juristisch einwandfrei darzustellen.
Erbrecht des Ehepartners
Ist testamentarisch keine wirksame Vereinbarung niedergelegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und der Ehepartner erhält, neben den Kindern, die Hälfte des Erbes zugesprochen. Häufig wird nicht bedacht, dass bei Kinderlosigkeit, der Ehepartner nicht das gesamte, sondern nur drei Viertel des Erbes erhält. Ob und inwiefern die Eltern, Großeltern oder Geschwister als Miterbe begünstigt werden sollen, ist ebenfalls im letzten Willen zu erklären.
Schenkungen
Grundsätzlich gilt: Erbschaftsteuer ist gleich Schenkungsteuer. Durch systematisches Verschenken unter Beachtung der Freibeträge (zurzeit 400.000 € für Kinder) kann die Steuerlast der Erbschaftssteuer vermindert werden. Diese häufig vereinfachte Annahme hat jedoch
Schönheitsfehler: Das Vertrauen zum Beschenkten sollte z.B. sehr hoch sein, da das Verschenkte tatsächlich weg ist. Damit verbundene Leistungen der Pflege oder des lebenslangen Wohnrechts sollten wiederum auf ihre Wirksamkeit anwaltlich überprüft werden.
Eine Schenkung ist auch nur alle 10 Jahre an die gleiche Person möglich, damit diese Schenkungssteuerfrei bleibt. Verstirbt der Erblasser innerhalb dieser 10 Jahre, kommt die Schenkung doch noch zur Anrechnung auf die Erbschaftssteuer.
Zu einer guten Beratung gehören deshalb auch die mit dem Erbrecht verbundenen steuerlichen Aspekte. Vor allem ist es jedoch die individuelle und „wasserdichte“ Formulierung des Testaments, welche die Hinterbliebenen vor Überraschungen schützt.
Anfechtung der Erbschaft
Soll ein Testament mit anwaltlicher Hilfe angefochten werden, so gilt es schnell, innerhalb der gesetzlichen 6-wöchigen Frist zu handeln. Die Annahme aber auch die Ausschlagung der Erbschaft kann nur innerhalb dieses Zeitraums nach Kenntniserlangung der Anfechtungsgründe stattfinden. Häufiger Fall ist z.B. die Überschuldung, die vorher nicht ersichtlich war. Aber auch wenn gezeigt werden kann, dass der Erblasser seine Willenserklärung inhaltlich anders gemeint hat oder dies gar nicht erklären wollte, er sich also geirrt hat, kann eine Anfechtung sinnvoll sein.